Gefahrgut
Gefahrguteinheiten sind mind. 24 Stunden vor dem Schienentransport mit ausgefülltem Formular „Gefahrgut Anlage A" bei Baltic Rail Gate anzumelden.
Download Anlage "A" [PDF-Datei 43KB]
Die zur Beförderung im Huckepackverkehr aufgegebenen Straßenfahrzeuge sowie deren Inhalt müssen den Vorschriften des ADR entsprechen.
Nicht zugelassen sind:
- Explosive Stoffe der Klasse 1
- Selbst zersetzliche Stoffe der Klasse 4.1, die eine Temperaturkontrolle erfordern (UN-Nummern 3231 –3240)
- Organische Peroxide der Klasse 5.2, die eine Temperaturkontrolle erfordern (UN-Nummern 3111 –3120)
- Schwefeltrioxid der Klasse 8 mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99,95 %, in Tanks ohne Inhibitoren (UN-Nummer 1829)
Railion Richtlinie 424 "Gefahrgut" zum Download [PDF-Datei 21MB]
Hilfreich beim Ausfüllen des Formulars:
Bundesamt für Materialforschung und -prüfung

